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Mindestlohntarif für Haushaltspersonal ab 1. Jänner 2021
Verordnung vom 03.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 in ganz Österreich neue Mindestlöhne für Arbeitnehmer im privaten Haushalt fest. Sie definiert Lohnstufen nach Beruf, Qualifikation und Dienstjahren sowie verschiedene Zulagen und Pflichten der Arbeitgeber.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/3/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 in ganz Österreich neue Mindestlöhne für Arbeitnehmer im privaten Haushalt fest. Sie definiert Lohnstufen nach Beruf, Qualifikation und Dienstjahren sowie verschiedene Zulagen und Pflichten der Arbeitgeber.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Arbeitnehmer im privaten Haushalt, die unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
  • Die Lohnsätze werden nach Berufskategorie, Qualifikationsstufe (a, b, c) und Berufsjahren gestaffelt; die Tabelle enthält konkrete monatliche Bruttobezüge für jede Kombination.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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