Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung für Eventkaufmann/-frau mit einer dreijährigen Lehrzeit, umfangreichen Kompetenzbereichen und einem Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung für Eventkaufmann/-frau mit einer dreijährigen Lehrzeit, umfangreichen Kompetenzbereichen und einem Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (z. B. Konzeptentwicklung, Kundenmanagement, Veranstaltungsorganisation) und fächerübergreifende Kompetenzen (z. B. Qualitäts- und Nachhaltigkeitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
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