Niederlassungsverordnung 2020 – Quoten für Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligungen
Verordnung vom 03.12.2020Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2020 legt für das Jahr 2020 eine Gesamtquote von 6 020 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und definiert separate Kontingente für befristet beschäftigte Fremde (4 400) sowie Erntehelfer (200). Zusätzlich werden bundeslandspezifische Obergrenzen für verschiedene Aufenthaltskategorien bestimmt.Bundesministerium für Inneres12/3/2020XXVII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2020 legt für das Jahr 2020 eine Gesamtquote von 6 020 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und definiert separate Kontingente für befristet beschäftigte Fremde (4 400) sowie Erntehelfer (200). Zusätzlich werden bundeslandspezifische Obergrenzen für verschiedene Aufenthaltskategorien bestimmt.Schwerpunkte
- Die Gesamtzahl aller quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2020 wird auf maximal 6 020 begrenzt.
- Bis zu 4 400 befristet beschäftigte Fremde und bis zu 200 Erntehelfer dürfen im Jahr 2020 beschäftigt werden; beide Gruppen erhalten ein eigenes Aufenthalts‑ und Einreise‑recht.
Dokumente (PDFs)
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