<!--[-->Änderung der Tierversuchs‑Verordnung 2020 – neue Berichtspflichten und Tierschutz‑Standards<!--]-->
Änderung der Tierversuchs‑Verordnung 2020 – neue Berichtspflichten und Tierschutz‑Standards
Verordnung vom 04.12.2020

Zusammenfassung

Die TVRÄV 2020 ergänzt die Tierversuchs‑Verordnung 2012 um neue Berichtspflichten, detaillierte Projekt‑Zusammenfassungen und strengere Anforderungen an Personal‑Qualifikation, um das EU‑Tierversuchsgesetz umzusetzen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/4/2020XXVII
Gesundheit
Tierschutz
EU‑Richtlinien
Verwaltungsorganisation
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Die TVRÄV 2020 ergänzt die Tierversuchs‑Verordnung 2012 um neue Berichtspflichten, detaillierte Projekt‑Zusammenfassungen und strengere Anforderungen an Personal‑Qualifikation, um das EU‑Tierversuchsgesetz umzusetzen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 22a definiert den Inhalt und das Format von nicht‑technischen Projektzusammenfassungen, die künftig für fast alle Tierversuche erforderlich sind.
  • Der Paragraph 23a legt Mindestanforderungen an Aus‑ und Fortbildung des Personals fest, um sicherzustellen, dass Forschende über die notwendigen Kenntnisse im Tierschutz verfügen.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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