<!--[-->Einrichtung einer Staatlichen Wirtschaftskommission für Betriebsstreitigkeiten<!--]-->
Einrichtung einer Staatlichen Wirtschaftskommission für Betriebsstreitigkeiten
Verordnung vom 04.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 richtet beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Staatliche Wirtschaftskommission ein, die bei Betriebsstreitigkeiten vermittelt und aus Vertretern der Ministerin sowie je vier Mitgliedern der Wirtschaftskammer und Bundesarbeitskammer besteht – mindestens 50 % davon Frauen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/4/2020XXVII
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 richtet beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Staatliche Wirtschaftskommission ein, die bei Betriebsstreitigkeiten vermittelt und aus Vertretern der Ministerin sowie je vier Mitgliedern der Wirtschaftskammer und Bundesarbeitskammer besteht – mindestens 50 % davon Frauen.

Schwerpunkte

  • Eine Staatliche Wirtschaftskommission wird für Unternehmen eingerichtet, die nicht unter das Bundesministeriengesetz fallen.
  • Die Kommission besteht aus der Ministerin (oder einem Vertreter) und je vier Mitgliedern der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Bundesarbeitskammer, wobei mindestens 50 % Frauen sein müssen.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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