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2. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (2020)
Verordnung vom 04.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt landesweite Abstand‑ und Maskenpflicht sowie zahlreiche Besuchsbeschränkungen für öffentliche und private Einrichtungen fest, um die Verbreitung von COVID‑19 zu verhindern.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/4/2020XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt landesweite Abstand‑ und Maskenpflicht sowie zahlreiche Besuchsbeschränkungen für öffentliche und private Einrichtungen fest, um die Verbreitung von COVID‑19 zu verhindern.

Schwerpunkte

  • In öffentlichen Räumen im Freien und in geschlossenen Räumen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden; in geschlossenen Räumen ist zudem eine Maske zu tragen.
  • Das Verlassen des eigenen Wohnbereichs ist nur zu definierten Zwecken (z. B. Notfälle, Versorgung, Berufstätigkeit) erlaubt; das gilt von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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