<!--[-->Anpassung der Zivilluftfahrt‑Notfall‑Verordnung an EU‑Standards<!--]-->
Anpassung der Zivilluftfahrt‑Notfall‑Verordnung an EU‑Standards
Verordnung vom 04.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 545/2020 passt die Zivilluftfahrt‑Vorfall‑ und Notfall‑Maßnahmen‑Verordnung an aktuelle EU‑Vorschriften an, führt neue Sicherheitsanforderungen ein und legt regelmäßige Übungspflichten fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/4/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 545/2020 passt die Zivilluftfahrt‑Vorfall‑ und Notfall‑Maßnahmen‑Verordnung an aktuelle EU‑Vorschriften an, führt neue Sicherheitsanforderungen ein und legt regelmäßige Übungspflichten fest.

Schwerpunkte

  • Für bestimmte Flugplätze gelten die Paragraphen 7, 10 und 11 nicht mehr, sodass dort die jeweiligen Vorgaben nicht anzuwenden sind.
  • Der Verweis in § 2 Z 1 wird von der nationalen Unfalluntersuchungsgesetzgebung auf die EU‑Verordnung 996/2010 umgestellt.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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