Zusammenfassung
Die Verordnung 545/2020 passt die Zivilluftfahrt‑Vorfall‑ und Notfall‑Maßnahmen‑Verordnung an aktuelle EU‑Vorschriften an, führt neue Sicherheitsanforderungen ein und legt regelmäßige Übungspflichten fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/4/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 545/2020 passt die Zivilluftfahrt‑Vorfall‑ und Notfall‑Maßnahmen‑Verordnung an aktuelle EU‑Vorschriften an, führt neue Sicherheitsanforderungen ein und legt regelmäßige Übungspflichten fest.Schwerpunkte
- Für bestimmte Flugplätze gelten die Paragraphen 7, 10 und 11 nicht mehr, sodass dort die jeweiligen Vorgaben nicht anzuwenden sind.
- Der Verweis in § 2 Z 1 wird von der nationalen Unfalluntersuchungsgesetzgebung auf die EU‑Verordnung 996/2010 umgestellt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.