Verordnung zur Einführung von Kompetenzerhebungen in den Bildungsstandards
Verordnung vom 07.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 548/2020 ergänzt die Bildungsstandards um verpflichtende Kompetenzerhebungen in den 4. und 8. Schulstufen, definiert Prüfungsinhalte und Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und legt das Inkrafttreten ab dem 7. Dezember 2020 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/7/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 548/2020 ergänzt die Bildungsstandards um verpflichtende Kompetenzerhebungen in den 4. und 8. Schulstufen, definiert Prüfungsinhalte und Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und legt das Inkrafttreten ab dem 7. Dezember 2020 fest.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird präzisiert: Bildungsstandards gelten für die 4. Schulstufe (Deutsch, Lesen/Schreiben, Mathematik) und die 8. Schulstufe (Deutsch, Englisch, Mathematik).
- Ein neuer Unterabschnitt führt den Begriff „Kompetenzerhebungen“ ein und verknüpft ihn mit dem IQS‑G, um standardisierte Testverfahren zur Messung von Lernständen zu etablieren.
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