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Finanz‑ und Rechnungswesenassistenz – neue Ausbildungsordnung
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Mai 2020 die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Finanz‑ und Rechnungswesenassistenz fest, definiert deren Berufsprofil, Kompetenzen und das detaillierte Berufsbild und ersetzt die bisherige Regelung vom 30. April 2020.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Mai 2020 die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Finanz‑ und Rechnungswesenassistenz fest, definiert deren Berufsprofil, Kompetenzen und das detaillierte Berufsbild und ersetzt die bisherige Regelung vom 30. April 2020.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Finanz‑ und Rechnungswesenassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufsprofil definiert fachliche Kompetenzen (Rechnungswesen, Office‑Management, Beschaffung) und fachübergreifende Kompetenzen (digitales Arbeiten, Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsbewusstsein).
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Schramböck Margarete, Dr.

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