Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für arbeitsrechtliche Vertretung
Verordnung vom 09.12.2020Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung legt feste Pauschalbeträge für die Kosten von gesetzlichen Interessenvertretungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und trat am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/9/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
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Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung legt feste Pauschalbeträge für die Kosten von gesetzlichen Interessenvertretungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und trat am 1. Jänner 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert einheitliche Pauschalbeträge für die Kosten von Interessensvertretungen in arbeitsrechtlichen Verfahren.
- Für das Erstinstanzverfahren gibt es zwei Stufen: bis zur ersten Tagsatzung 320 € und für weitere Verfahrensschritte 545 €.
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