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Mindestlohntarif für Helfer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 10.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest, inklusive Lohntabelle, Sonderzulagen und Regelungen zu Urlaubsgeld, Weihnachtsbonus sowie Überstundenvergütung.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/10/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest, inklusive Lohntabelle, Sonderzulagen und Regelungen zu Urlaubsgeld, Weihnachtsbonus sowie Überstundenvergütung.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, Krippen und Horte in Österreich, deren Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind oder noch keinem Kollektivvertrag unterliegen.
  • Für eine 40‑Stunden‑Woche wird ein gestaffelter Bruttomonatslohn nach Berufsjahren festgelegt, beginnend bei 1 643 € (1.–2. Berufsjahr) bis 1 994 € ab dem 31. Berufsjahr.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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