Zusammenfassung
Die Verordnung 554/2020 richtet zwei neue AMS‑Einrichtungen für Jugendliche in Wien ein – eine für Personen unter 25 Jahren, geboren von Januar bis Juni, und eine für dieselbe Altersgruppe, geboren von Juli bis Dezember. Beide gelten für ganz Wien und treten am 18. Januar 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/10/2020XXVII
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung 554/2020 richtet zwei neue AMS‑Einrichtungen für Jugendliche in Wien ein – eine für Personen unter 25 Jahren, geboren von Januar bis Juni, und eine für dieselbe Altersgruppe, geboren von Juli bis Dezember. Beide gelten für ganz Wien und treten am 18. Januar 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Einrichtung des AMS Wien Jugendliche I für Personen unter 25 Jahren, die im Januar bis Juni geboren sind; das Amt ist für ganz Wien zuständig.
- Einrichtung des AMS Wien Jugendliche II für Personen unter 25 Jahren, die im Juli bis Dezember geboren sind; das Amt ist ebenfalls für ganz Wien zuständig.
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