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Mauttarifverordnung 2020 – Festsetzung der Mauttarife für Bundesstraßen
Verordnung vom 10.12.2020

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2020 legt die Mautpreise für österreichische Bundesstraßen fest, differenziert nach Fahrzeugtyp und Achszahl und enthält Sondertarife sowie einen 25 % Aufschlag auf bestimmten Strecken. Zusätzlich wird eine Luftverschmutzungsmaut eingeführt, von der reine Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge befreit sind.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/10/2020XXVII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2020 legt die Mautpreise für österreichische Bundesstraßen fest, differenziert nach Fahrzeugtyp und Achszahl und enthält Sondertarife sowie einen 25 % Aufschlag auf bestimmten Strecken. Zusätzlich wird eine Luftverschmutzungsmaut eingeführt, von der reine Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge befreit sind.

Schwerpunkte

  • Die Mauttarife werden nach drei Tarifgruppen (E, A, B) und nach Achszahl (Kategorie 2‑4) unterschieden.
  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge beträgt 9,74 Cent (E), 19,19 Cent (A) bzw. 19,48 Cent (B).
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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