<!--[-->Neufestsetzung einer Pauschalvergütung für bestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (2021‑laufend)<!--]-->
Neufestsetzung einer Pauschalvergütung für bestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (2021‑laufend)
Verordnung vom 10.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund ab 2021 jährlich 21 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zahlt, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
Bundesministerium für Justiz12/10/2020XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund ab 2021 jährlich 21 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zahlt, die nach § 45 RAO bestellt wurden.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt jährlich 21 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die nach § 45 RAO bestellt sind.
  • Die Festlegung der Pauschalvergütung basiert auf den Bestimmungen von § 47 Abs. 1 und 3 RAO.
Dokumente (PDFs)
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