<!--[-->Ausbildungsordnung für Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (2020)<!--]-->
Ausbildungsordnung für Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 2020 erlassene Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, definiert Kompetenzen und legt Übergangsbestimmungen sowie das Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die 2020 erlassene Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, definiert Kompetenzen und legt Übergangsbestimmungen sowie das Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Ausbildungsordnung, die am 30. April 2020 endet.
  • Der Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/‑frau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.