Zusammenfassung
Die 2020 erlassene Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, definiert Kompetenzen und legt Übergangsbestimmungen sowie das Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 2020 erlassene Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, definiert Kompetenzen und legt Übergangsbestimmungen sowie das Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Ausbildungsordnung, die am 30. April 2020 endet.
- Der Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/‑frau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
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