<!--[-->Einführung eines erhöhten Lohnzuschlags für die BUAG‑Zuschlagsverordnung (2021)<!--]-->
Einführung eines erhöhten Lohnzuschlags für die BUAG‑Zuschlagsverordnung (2021)
Verordnung vom 15.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 564/2020 führt für das Jahr 2021 einen neuen Lohnzuschlag ein, der das 1,5‑Fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt, und ergänzt § 6 um eine Übergangsregelung.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Betriebliche Vorsorge

Zusammenfassung

Die Verordnung 564/2020 führt für das Jahr 2021 einen neuen Lohnzuschlag ein, der das 1,5‑Fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt, und ergänzt § 6 um eine Übergangsregelung.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lohnzuschlag wird eingeführt, der für das Jahr 2021 das 1,5‑Fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt.
  • Der geänderte § 5 tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft; bis dahin bleibt die alte Fassung gültig.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.