Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung – Erweiterte Anerkennung von Unterweisungs‑Bescheinigungen
Verordnung vom 17.12.2020Zusammenfassung
Die 20. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung ändert u. a. Ziffern im § 2, ordnet neue Institutionen für lebensrettende Unterweisungen zu und erweitert die Anerkennung von Bescheinigungen aus EWR‑Staaten; das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2021 festgelegt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/17/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die 20. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung ändert u. a. Ziffern im § 2, ordnet neue Institutionen für lebensrettende Unterweisungen zu und erweitert die Anerkennung von Bescheinigungen aus EWR‑Staaten; das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2021 festgelegt.Schwerpunkte
- Die Ziffern 112 und 113 im § 2 Abs. 4 werden gestrichen.
- In § 6 Abs. 2 werden die Ziffern 1 und 2 mit den Namen des Roten Kreuzes bzw. des Arbeiter‑Samariter‑Bundes belegt.
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