<!--[-->Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung – Erweiterte Anerkennung von Unterweisungs‑Bescheinigungen<!--]-->
Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung – Erweiterte Anerkennung von Unterweisungs‑Bescheinigungen
Verordnung vom 17.12.2020

Zusammenfassung

Die 20. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung ändert u. a. Ziffern im § 2, ordnet neue Institutionen für lebensrettende Unterweisungen zu und erweitert die Anerkennung von Bescheinigungen aus EWR‑Staaten; das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2021 festgelegt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/17/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 20. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung ändert u. a. Ziffern im § 2, ordnet neue Institutionen für lebensrettende Unterweisungen zu und erweitert die Anerkennung von Bescheinigungen aus EWR‑Staaten; das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2021 festgelegt.

Schwerpunkte

  • Die Ziffern 112 und 113 im § 2 Abs. 4 werden gestrichen.
  • In § 6 Abs. 2 werden die Ziffern 1 und 2 mit den Namen des Roten Kreuzes bzw. des Arbeiter‑Samariter‑Bundes belegt.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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