<!--[-->Änderung der WiEReG‑Einsichtsverordnung (Verordnung 571/2020)<!--]-->
Änderung der WiEReG‑Einsichtsverordnung (Verordnung 571/2020)
Verordnung vom 17.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 571/2020 erweitert die WiEReG‑EinsichtsV um neue Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern, Compliance‑Paketen und vertretungsbefugten Personen. Sie tritt am 18.12.2020 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/17/2020XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 571/2020 erweitert die WiEReG‑EinsichtsV um neue Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern, Compliance‑Paketen und vertretungsbefugten Personen. Sie tritt am 18.12.2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Neue Angaben werden verlangt, ob wirtschaftliche Eigentümer durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter festgestellt wurden, ob ein gültiges Compliance‑Package vorliegt und ob nach allen Prüfungen keine Eigentümer ermittelt werden konnten.
  • Ergänzung von Daten zu vertretungsbefugten Personen des Rechtsträgers (Litera a‑d und g).
Dokumente (PDFs)
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



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