Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2021 die monatlichen Ausgleichstaxen fest, die Arbeitgeber je nach Größe an den Staat zahlen müssen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2021 die monatlichen Ausgleichstaxen fest, die Arbeitgeber je nach Größe an den Staat zahlen müssen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Ausgleichstaxe bildet.
- Für Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten beträgt die monatliche Ausgleichstaxe 271 € pro potenziell zu beschäftigender Person.
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