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Änderung der Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung (L‑AVO) – neue Fahrzeugklassen, befristete Ausnahmen und Beton‑Transportregelungen
Verordnung vom 18.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 575/2020 erweitert die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung um neue Fahrzeugklassen, führt befristete Ausnahmen von Aufzeichnungspflichten im regionalen Linienverkehr ein und erlaubt das Wegfallen der Lenkpause für Transportbeton‑Fahrzeuge. Das geänderte Regelwerk gilt ab dem 19. Dezember 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/18/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 575/2020 erweitert die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung um neue Fahrzeugklassen, führt befristete Ausnahmen von Aufzeichnungspflichten im regionalen Linienverkehr ein und erlaubt das Wegfallen der Lenkpause für Transportbeton‑Fahrzeuge. Das geänderte Regelwerk gilt ab dem 19. Dezember 2020.

Schwerpunkte

  • In § 2 werden nach Punkt 7 zwei neue Punkte eingefügt: Punkt 8 regelt Fahrzeuge mit 10‑17 Sitzplätzen, die ausschließlich nicht‑gewerblich Personen befördern; Punkt 9 definiert Elektrofahrzeuge bis 4 250 kg Gesamtgewicht, die im Umkreis von 50 km für den Gütertransport eingesetzt werden.
  • Ein neuer § 7a („Regionaler Kraftfahrlinienverkehr“) erlaubt bis zum 31. Dezember 2024 Ausnahmen von Aufzeichnungspflichten und von der Pflicht zur manuellen Eingabe bei Fahrerwechsel im regionalen Linienverkehr, wenn die entsprechenden Unterlagen in der Betriebsstätte vorliegen.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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