Zusammenfassung
Die Verordnung passt für 2021 die Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlagen und Pflegegeldbeträge verschiedener österreichischer Sozialversicherungsgesetze an.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2020XXVII
Versicherungswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung passt für 2021 die Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlagen und Pflegegeldbeträge verschiedener österreichischer Sozialversicherungsgesetze an.Schwerpunkte
- Die Aufwertungszahl des ASVG wird auf 1,033 erhöht und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage auf 185 € festgelegt.
- Viele feste Beträge in den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, GSVG, BSVG) werden nach oben korrigiert, z. B. von 460,66 € auf 475,86 €.
Dokumente (PDFs)
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