<!--[-->Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge und Pflegegeldbeträge für 2021<!--]-->
Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge und Pflegegeldbeträge für 2021
Verordnung vom 18.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung passt für 2021 die Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlagen und Pflegegeldbeträge verschiedener österreichischer Sozialversicherungsgesetze an.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2020XXVII
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung passt für 2021 die Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlagen und Pflegegeldbeträge verschiedener österreichischer Sozialversicherungsgesetze an.

Schwerpunkte

  • Die Aufwertungszahl des ASVG wird auf 1,033 erhöht und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage auf 185 € festgelegt.
  • Viele feste Beträge in den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, GSVG, BSVG) werden nach oben korrigiert, z. B. von 460,66 € auf 475,86 €.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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