Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Dezember 2020 ergänzt die Liste der empfohlenen Impfungen um COVID‑19, korrigiert ein Anführungszeichen in § 5 Abs. 3 und bestimmt, dass die Änderungen ab dem 19. Dezember 2020 gelten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Dezember 2020 ergänzt die Liste der empfohlenen Impfungen um COVID‑19, korrigiert ein Anführungszeichen in § 5 Abs. 3 und bestimmt, dass die Änderungen ab dem 19. Dezember 2020 gelten.Schwerpunkte
- Ein neuer Eintrag für die COVID‑19‑Impfung wird an erster Stelle in die Liste der empfohlenen Impfungen aufgenommen.
- In § 5 Abs. 3 wird das überflüssige Anführungszeichen am Satzende entfernt.
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