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FORG‑Anpassungsverordnung 2020 – umfassende Änderungen im Finanz‑ und Zollrecht
Verordnung vom 18.12.2020

Zusammenfassung

Die FORG‑Anpassungsverordnung von 2020 ändert zahlreiche Finanz‑, Steuer‑ und Verwaltungsverordnungen, vereinheitlicht Behördenbezeichnungen und legt ein neues Verfahren für die Vorsteuererstattung fest.
Bundesministerium für Finanzen12/18/2020XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die FORG‑Anpassungsverordnung von 2020 ändert zahlreiche Finanz‑, Steuer‑ und Verwaltungsverordnungen, vereinheitlicht Behördenbezeichnungen und legt ein neues Verfahren für die Vorsteuererstattung fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft ein neues Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer.
  • Bei der Herstellung von Alkohol werden neue Fristen und Brenndauern eingeführt.
Dokumente (PDFs)
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



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