Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Hotel‑ und Gastgewerbeassistent/in mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und legt umfassende fachliche sowie fachübergreifende Kompetenzen fest. Sie tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die bis zum 30. April 2020 geltenden Regelungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Hotel‑ und Gastgewerbeassistent/in mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und legt umfassende fachliche sowie fachübergreifende Kompetenzen fest. Sie tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die bis zum 30. April 2020 geltenden Regelungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Hotel‑ und Gastgewerbeassistent/in wird mit einer festgelegten dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Verordnung definiert detaillierte fachliche Kompetenzen in Bereichen wie Rezeption, Front‑/Backoffice, Marketing, Beschaffung und digitale Arbeit.
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