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Temporäres Landeverbot für Passagierluftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich (22.12.2020‑01.01.2021)
Verordnung vom 20.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung untersagt die Landung von Passagierluftfahrzeugen aus dem Vereinigten Königreich in Österreich. Ausnahmen gelten für Flüge im Interesse der Republik, Fracht‑, Einsatz‑, Rettungs‑, Repatriierungs‑ und Überstellungsflüge sowie für den Transport von Saisonarbeitskräften und Gesundheitspersonal, wenn die COVID‑19‑Einreisebestimmungen eingehalten werden. Das Verbot tritt am 22. Dezember 2020 in Kraft und endet am 1. Jänner 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/20/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung untersagt die Landung von Passagierluftfahrzeugen aus dem Vereinigten Königreich in Österreich. Ausnahmen gelten für Flüge im Interesse der Republik, Fracht‑, Einsatz‑, Rettungs‑, Repatriierungs‑ und Überstellungsflüge sowie für den Transport von Saisonarbeitskräften und Gesundheitspersonal, wenn die COVID‑19‑Einreisebestimmungen eingehalten werden. Das Verbot tritt am 22. Dezember 2020 in Kraft und endet am 1. Jänner 2021.

Schwerpunkte

  • Passagierluftfahrzeuge, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen, dürfen in Österreich nicht landen.
  • Ausnahmen gelten für Flüge im Interesse der Republik, Fracht‑, Einsatz‑, Ambulanz‑/Rettungs‑, Repatriierungs‑ und Überstellungsflüge sowie für den Transport von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft/Forstwirtschaft und Pflege‑ bzw. Gesundheitspersonal, sofern die COVID‑19‑Einreisebestimmungen eingehalten werden.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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