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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (2021)
Verordnung vom 21.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen monatlichen Mindestlohn von 475,86 € für Au‑Pairs fest, regelt Zusatzleistungen wie Kleidung, Sprachkurse und Weihnachtsbonus und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/21/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen monatlichen Mindestlohn von 475,86 € für Au‑Pairs fest, regelt Zusatzleistungen wie Kleidung, Sprachkurse und Weihnachtsbonus und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein Au‑Pair erhält für 18 Stunden Arbeit pro Woche ein monatliches Bruttogehalt von 475,86 €.
  • Falls die vereinbarte Wohnung und Verpflegung nicht genutzt werden können, muss der Arbeitgeber den Gegenwert in Geld zahlen (30 % des Bewertungssatzes pro Kalendertag).
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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