<!--[-->Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2021)<!--]-->
Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2021)
Verordnung vom 21.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2021 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Löhnen und regelt zusätzlich Weihnachts‑ und Urlaubsremuneration sowie Überstundenzuschläge.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/21/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2021 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Löhnen und regelt zusätzlich Weihnachts‑ und Urlaubsremuneration sowie Überstundenzuschläge.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen, wenn für den Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
  • Es werden sieben Beschäftigungsgruppen definiert, die jeweils unterschiedliche Mindestlöhne nach Berufsjahren und Qualifikationen erhalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH) © Parlamentsdirektion

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.