Weinrecht‑Sammelverordnung 2020 – Änderungen der DAC‑Weinregionen und Marktordnungsmaßnahmen
Verordnung vom 21.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 passt die Regelungen für mehrere österreichische Qualitäts‑DAC‑Weinregionen an. Sie erweitert Gebietsgrenzen, legt neue Etikettierungs‑ und Bezeichnungsregeln fest und regelt die Gewährung von Förderbeihilfen im Weinsektor.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus12/21/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 passt die Regelungen für mehrere österreichische Qualitäts‑DAC‑Weinregionen an. Sie erweitert Gebietsgrenzen, legt neue Etikettierungs‑ und Bezeichnungsregeln fest und regelt die Gewährung von Förderbeihilfen im Weinsektor.Schwerpunkte
- Das Weinbaugebiet Leithaberg wird um die politischen Bezirke Eisenstadt Umgebung, die Freistädte Eisenstadt und Rust sowie die Gemeinden Jois, Winden und ausgewählte Rieden in Neusiedl am See erweitert.
- Rotwein aus dem Gebiet Leithaberg muss ausschließlich aus der Qualitätsrebsorte Blaufränkisch hergestellt werden.
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