Zusammenfassung
Die 59. Verordnung legt die Ausbildungsordnung für Hotel‑ und Restaurantfachleute fest, definiert vier Lehrjahre und detaillierte Kompetenzbereiche.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die 59. Verordnung legt die Ausbildungsordnung für Hotel‑ und Restaurantfachleute fest, definiert vier Lehrjahre und detaillierte Kompetenzbereiche.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Hotel‑ und Restaurantfachmann/‑frau wird mit einer vierjährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Ausbildungsschwerpunkte umfassen fachliche Kompetenzen wie Rezeption, Front‑ und Backoffice, Angebotsentwicklung, Marketing und E‑Commerce.
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