<!--[-->Verordnung zur Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2020)<!--]-->
Verordnung zur Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2020)
Verordnung vom 22.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Arbeitsvergütung für Strafgefangene je nach Art der Tätigkeit fest und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/22/2020XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Arbeitsvergütung für Strafgefangene je nach Art der Tätigkeit fest und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes, die die Grundlage für die Festlegung der Arbeitsvergütung bilden.
  • Für leichte Hilfsarbeiten erhalten Strafgefangene 6,42 € pro Arbeitsstunde.
Dokumente (PDFs)
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