Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22.12.2020 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung um neue Regelungen, die die Anwendung der Schulvorschriften an die Existenz von Gesundheitsbehörden‑Maßnahmen koppeln und temporäre Ausnahmeregelungen für das Schuljahr 2020/21 festlegen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/22/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22.12.2020 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung um neue Regelungen, die die Anwendung der Schulvorschriften an die Existenz von Gesundheitsbehörden‑Maßnahmen koppeln und temporäre Ausnahmeregelungen für das Schuljahr 2020/21 festlegen.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz zu § 4 stellt klar, dass die Schulregeln nur gelten, solange keine gesonderten Bestimmungen von Gesundheitsbehörden bestehen.
- Für den Zeitraum vom 18. Jänner 2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 gilt für alle Schulen der dritte Abschnitt des zweiten Teils der Verordnung, ausgenommen § 31.
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