Fachkräfteverordnung 2021 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 22.12.2020Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2021 legt für das Jahr 2021 bundesweit und länderspezifisch Mangelberufe fest, in denen ausländische Fachkräfte zugelassen werden können. Sie basiert auf § 13 AuslBG und gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2021.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/22/2020XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2021 legt für das Jahr 2021 bundesweit und länderspezifisch Mangelberufe fest, in denen ausländische Fachkräfte zugelassen werden können. Sie basiert auf § 13 AuslBG und gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2021.Schwerpunkte
- Festlegung von 45 Mangelberufen, die bundesweit für ausländische Fachkräfte zugelassen werden können.
- Zusätzliche, länderspezifische Mangelberufe werden für einzelne Bundesländer (Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg) definiert.
Dokumente (PDFs)
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