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Temporäres Fahrverbot für lange LKWs auf den A12‑Abfahrtsramps bei Wattens (Jan–Jun 2020)
Verordnung vom 07.01.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet von 15. Januar bis 30. Juni 2020 das Befahren der Abfahrtsramps an der A12‑Anschlussstelle Wattens zwischen 06:00 und 10:00 Uhr für LKW‑Kombinationen, die länger als 12 Meter sind.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/7/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet von 15. Januar bis 30. Juni 2020 das Befahren der Abfahrtsramps an der A12‑Anschlussstelle Wattens zwischen 06:00 und 10:00 Uhr für LKW‑Kombinationen, die länger als 12 Meter sind.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot für LKWs und Gespanne, die länger als 12 Meter sind, gilt an den Abfahrtsramps der Anschlussstelle Wattens von Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 10:00 Uhr.
  • Das Verbot gilt nur für die Abfahrtsramps; Ziel‑ und Quellverkehr innerhalb der Gemeinden Baumkirchen, Fritzens, Kolsass, Kolsassberg, Volders, Wattens, Wattenberg und Weer bleibt erlaubt.
Dokumente (PDFs)
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