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Änderung der Pauschalreiseverordnung (PRV) – neue Haftungs- und Nachweisregelungen
Verordnung vom 23.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 600/2020 ändert die Pauschalreiseverordnung, indem sie neue Haftungs‑ und Nachweispflichten für Reiseveranstalter einführt und deren Gültigkeit bis Ende 2021 begrenzt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/23/2020XXVII
Tourismus
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung 600/2020 ändert die Pauschalreiseverordnung, indem sie neue Haftungs‑ und Nachweispflichten für Reiseveranstalter einführt und deren Gültigkeit bis Ende 2021 begrenzt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 3a und 3b wird in § 7 eingefügt. Sie regeln Haftungen im Zusammenhang mit dem KMU‑Förderungsgesetz und legen als Bemessungsgrundlage den Umsatz von 2019 fest; bei fehlenden Daten werden frühere Umsätze herangezogen.
  • Ein neuer Absatz 5a wird in § 7 ergänzt. Er bestimmt, dass der Nachweis einer Neuabdeckung bis spätestens 31. Jänner 2021 zu erbringen ist, wenn die betreffende Deckung bis zu diesem Datum endet.
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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