Änderung der Pauschalreiseverordnung (PRV) – neue Haftungs- und Nachweisregelungen
Verordnung vom 23.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 600/2020 ändert die Pauschalreiseverordnung, indem sie neue Haftungs‑ und Nachweispflichten für Reiseveranstalter einführt und deren Gültigkeit bis Ende 2021 begrenzt.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/23/2020XXVII
Tourismus
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung 600/2020 ändert die Pauschalreiseverordnung, indem sie neue Haftungs‑ und Nachweispflichten für Reiseveranstalter einführt und deren Gültigkeit bis Ende 2021 begrenzt.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 3a und 3b wird in § 7 eingefügt. Sie regeln Haftungen im Zusammenhang mit dem KMU‑Förderungsgesetz und legen als Bemessungsgrundlage den Umsatz von 2019 fest; bei fehlenden Daten werden frühere Umsätze herangezogen.
- Ein neuer Absatz 5a wird in § 7 ergänzt. Er bestimmt, dass der Nachweis einer Neuabdeckung bis spätestens 31. Jänner 2021 zu erbringen ist, wenn die betreffende Deckung bis zu diesem Datum endet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.