Befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus und in der Land‑ und Forstwirtschaft 2021
Verordnung vom 23.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2021 Kontingente für befristete Arbeitsplätze von ausländischen Arbeitnehmer*innen im Tourismus, in der Land‑ und Forstwirtschaft sowie in der Landwirtschaft fest, definiert die Aufteilung nach Bundesländern, die maximale Dauer von Beschäftigungsbewilligungen und gibt Prioritäten bei der Vergabe.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/23/2020XXVII
Tourismus
Arbeitsrecht
Landwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2021 Kontingente für befristete Arbeitsplätze von ausländischen Arbeitnehmer*innen im Tourismus, in der Land‑ und Forstwirtschaft sowie in der Landwirtschaft fest, definiert die Aufteilung nach Bundesländern, die maximale Dauer von Beschäftigungsbewilligungen und gibt Prioritäten bei der Vergabe.Schwerpunkte
- Im Jahr 2021 stehen insgesamt 1 263 befristete Arbeitsplätze für ausländische Beschäftigte im Tourismus zur Verfügung.
- Für die Land‑ und Forstwirtschaft werden 3 046 Plätze reserviert, verteilt nach Bundesland.
Dokumente (PDFs)
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