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Änderung der Verordnung zu variablen Auszahlungsgrenzen
Verordnung vom 23.12.2020

Zusammenfassung

Die 602. Verordnung von 2020 passt die Verordnung zu variablen Auszahlungsgrenzen an, indem sie den Begriff „Haushaltsverwaltung“ durch „Mittelverwaltung“ ersetzt und das Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 festlegt.
Bundesministerium für Finanzen12/23/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die 602. Verordnung von 2020 passt die Verordnung zu variablen Auszahlungsgrenzen an, indem sie den Begriff „Haushaltsverwaltung“ durch „Mittelverwaltung“ ersetzt und das Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 1 Z 5 wird geändert: „Haushaltsverwaltung“ wird zu „Mittelverwaltung“, und der Verweis auf die EU‑Verordnung wird von Nr. 1605/2002 (Art. 53b) auf Nr. 2018/1046 (Art. 63) angepasst.
  • Ein neuer Absatz (4) wird zu § 2 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung der Verordnung (BGBl. II Nr. 602/2020) am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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