Zusammenfassung
Die Verordnung 605/2020 verlängert die Gültigkeit der Schwellenwerteverordnung 2018 bis zum 31. Dezember 2022, indem sie das Datum in § 2 Abs. 1 von 2020 auf 2022 ändert.Bundesministerium für Justiz12/23/2020XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 605/2020 verlängert die Gültigkeit der Schwellenwerteverordnung 2018 bis zum 31. Dezember 2022, indem sie das Datum in § 2 Abs. 1 von 2020 auf 2022 ändert.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt in § 2 Abs. 1 die bisherige Frist „31. Dezember 2020“ durch „31. Dezember 2022“.
- Durch die neue Frist gelten die bisherigen Schwellenwerte bis zum 31. Dezember 2022 unverändert.
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