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Ausbildungsordnung für Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 61. Verordnung regelt die Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau mit drei möglichen Schwerpunkten – Bauträger, Makler und Verwalter – und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die 61. Verordnung regelt die Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau mit drei möglichen Schwerpunkten – Bauträger, Makler und Verwalter – und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Ausbildung kann einen von drei Schwerpunkten wählen – Bauträger, Makler oder Verwalter – eine Kombination ist nicht erlaubt, jedoch können einzelne Inhalte anderer Schwerpunkte zusätzlich erlernt werden.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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