Zusammenfassung
Die 61. Verordnung regelt die Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau mit drei möglichen Schwerpunkten – Bauträger, Makler und Verwalter – und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die 61. Verordnung regelt die Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau mit drei möglichen Schwerpunkten – Bauträger, Makler und Verwalter – und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Die Ausbildung kann einen von drei Schwerpunkten wählen – Bauträger, Makler oder Verwalter – eine Kombination ist nicht erlaubt, jedoch können einzelne Inhalte anderer Schwerpunkte zusätzlich erlernt werden.
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