Mitteilungsverordnung für Haftungen und Fremdkapital (Transparenzdatenbank)
Verordnung vom 28.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet alle Stellen, die Leistungen aus begünstigten Haftungsentgelten und verbilligten Fremdkapitalzinsen gewähren, ab dem 1. Jänner 2021 an die Transparenzdatenbank zu melden.Bundesministerium für Finanzen12/28/2020XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet alle Stellen, die Leistungen aus begünstigten Haftungsentgelten und verbilligten Fremdkapitalzinsen gewähren, ab dem 1. Jänner 2021 an die Transparenzdatenbank zu melden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 43 Abs. 3 TDBG 2012 als gesetzliche Grundlage für die Einführung der Meldepflicht.
- Meldepflichtig sind Leistungen, die unter § 4 Abs. 1 Z 1 lit. e TDBG fallen – also Förderungen aus begünstigten Haftungsentgelten und verbilligten Fremdkapitalzinsen.
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