Änderung der Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 – neue Benützungsvergütungen (2020/2021)
Verordnung vom 28.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 613/2020 ergänzt die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 um neue Regelungen für Benützungsvergütungen: für das Jahr 2020 nach Anlage 1 und ab 2021 nach Anlage 2, sowie um ein Inkrafttretens‑Datum am Tag nach Kundmachung.Bundesministerium für Finanzen12/28/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 613/2020 ergänzt die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 um neue Regelungen für Benützungsvergütungen: für das Jahr 2020 nach Anlage 1 und ab 2021 nach Anlage 2, sowie um ein Inkrafttretens‑Datum am Tag nach Kundmachung.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 1d legt fest, dass die Benützungsvergütung für das Jahr 2020 nach den Beträgen in Anlage 1 zu zahlen ist.
- Ein neuer Absatz 1e legt fest, dass die Benützungsvergütung ab dem Jahr 2021 nach den Beträgen in Anlage 2 zu zahlen ist.
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