<!--[-->Erweiterung der USt‑Bildungsleistungsverordnung für private Hochschulen (2021)<!--]-->
Erweiterung der USt‑Bildungsleistungsverordnung für private Hochschulen (2021)
Verordnung vom 28.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Umsatzsteuer‑Bildungsleistungsverordnung, sodass Privathochschulen, Privatuniversitäten und Fachhochschulen künftig von der ermäßigten Umsatzsteuer profitieren. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2021 festgelegt.
Bundesministerium für Finanzen12/28/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Umsatzsteuer‑Bildungsleistungsverordnung, sodass Privathochschulen, Privatuniversitäten und Fachhochschulen künftig von der ermäßigten Umsatzsteuer profitieren. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2021 festgelegt.

Schwerpunkte

  • Privathochschulen und Privatuniversitäten, die nach dem Privathochschulgesetz, dem Privatuniversitätengesetz oder dem Universitäts‑Akkreditierungsgesetz akkreditiert sind, werden in die umsatzsteuerliche Definition von Bildungsleistungen aufgenommen.
  • Fachhochschulen nach dem Fachhochschulgesetz werden ebenfalls in die begünstigten Bildungsleistungen aufgenommen.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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