Änderung der Gesellschaftsrechtlichen COVID‑19‑Verordnung (Datumskorrektur und neuer Inkrafttretensatz)
Verordnung vom 28.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 5 Abs. 1 der COVID‑19‑GesV auf den 31. Dezember 2021 und fügt einen neuen Absatz 3 hinzu, der das Inkrafttreten am 1. Jänner 2021 festlegt.Bundesministerium für Justiz12/28/2020XXVII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 5 Abs. 1 der COVID‑19‑GesV auf den 31. Dezember 2021 und fügt einen neuen Absatz 3 hinzu, der das Inkrafttreten am 1. Jänner 2021 festlegt.Schwerpunkte
- Das Datum in § 5 Abs. 1 wird von 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 geändert.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 5 hinzugefügt, der festlegt, dass § 5 Abs. 1 in seiner geänderten Fassung am 1. Jänner 2021 in Kraft tritt.
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