Zusammenfassung
Die 62. Verordnung vom 1. Mai 2020 regelt den dreijährigen Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, legt ein detailliertes Kompetenzprofil fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die 62. Verordnung vom 1. Mai 2020 regelt den dreijährigen Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, legt ein detailliertes Kompetenzprofil fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet; ein Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
- Das Berufsprofil definiert acht Fachkompetenzbereiche (Einkauf, Logistik, Marketing/Vertrieb, Finance, Personal, Produktion, Office‑Management und Fachübergreifendes) mit konkreten Lernzielen.
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