Ökostrompauschale‑Verordnung 2021 – Festlegung der Pauschalen für 2021‑2023
Verordnung vom 29.12.2020Zusammenfassung
Die Ökostrompauschale‑Verordnung 2021 legt für 2021‑2023 die Pauschalbeträge fest, die Endverbraucher je nach Netzebene zusätzlich zur Stromrechnung zahlen. Sie tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2018.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/29/2020XXVII
Energie
Zusammenfassung
Die Ökostrompauschale‑Verordnung 2021 legt für 2021‑2023 die Pauschalbeträge fest, die Endverbraucher je nach Netzebene zusätzlich zur Stromrechnung zahlen. Sie tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Höhe der Ökostrompauschale für die Jahre 2021‑2023 fest, gestaffelt nach Netzebene.
- Für Netznutzer der Ebenen 1‑3 beträgt die Pauschale 114 438,65 € pro Jahr.
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