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Ökostromförderbeitragsverordnung 2021 – Festlegung des Ökostromförderbeitrags
Verordnung vom 29.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2021 auf 28,42 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Entgelte je Netzebene.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/29/2020XXVII
Umwelt
Energie
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2021 auf 28,42 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Entgelte je Netzebene.

Schwerpunkte

  • Der Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2021 wird auf 28,42 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
  • Für die Netznutzungsentgelt‑Komponente (Leistung) werden für jede der sieben Netzebenen konkrete Euro‑Beträge pro kW festgelegt.
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