Änderung der elektronischen Labormeldungen für anzeigepflichtige Krankheiten
Verordnung vom 30.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 erweitert die meldepflichtigen Daten für Laborberichte um Wohnsitz, Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse, passt das Bezugsjahr auf 2021 an und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2021 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 erweitert die meldepflichtigen Daten für Laborberichte um Wohnsitz, Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse, passt das Bezugsjahr auf 2021 an und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2021 fest.Schwerpunkte
- Die meldepflichtigen Daten werden um den Wohnsitz, soweit vorhanden, sowie Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse neben der Sozialversicherungsnummer erweitert.
- Im bestehenden Absatz 3 von § 4 wird das Jahr „2020“ durch „2021“ ersetzt.
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