<!--[-->Änderung der NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung (COVID‑19‑Unterstützungsfonds)<!--]-->
Änderung der NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung (COVID‑19‑Unterstützungsfonds)
Verordnung vom 30.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 627/2020 ändert die NPO‑Fonds‑Richtlinien, indem sie Fristen für Nachweise verlängert, Formulierungen korrigiert und das Inkrafttreten der Änderungen auf den Tag nach Kundmachung festlegt.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/30/2020XXVII
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 627/2020 ändert die NPO‑Fonds‑Richtlinien, indem sie Fristen für Nachweise verlängert, Formulierungen korrigiert und das Inkrafttreten der Änderungen auf den Tag nach Kundmachung festlegt.

Schwerpunkte

  • Das Datum im zweiten Satz von § 12 Abs. 2 wird von „31. Dezember 2020“ auf „15. Jänner 2021“ geändert, um den Organisationen mehr Zeit für die Nachweisführung zu geben.
  • Ein neuer Satz wird an das Ende von § 19 Abs. 6 angefügt: Wenn eine förderungsberechtigte Organisation die erforderlichen Nachweise nicht bis zum 31. Dezember 2020 erbringt, kann ihr bis zum 31. Jänner 2021 eine Nachfrist gesetzt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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