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Ergänzungszulage‑Mindestsätze für Beamte 2021
Verordnung vom 30.12.2020

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2021 legt ab dem 1. Jänner 2021 Mindestsätze für die ergänzende Pension von Beamten fest, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/30/2020XXVII
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2021 legt ab dem 1. Jänner 2021 Mindestsätze für die ergänzende Pension von Beamten fest, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl.

Schwerpunkte

  • Einführung von Mindestsätzen für die Ergänzungszulage, die ab dem 1. Jänner 2021 gelten.
  • Für verheiratete Beamte oder solche, die Unterhaltspflichten gegenüber früheren Ehegatten haben, beträgt die Basiszulage 1 578,36 €, zuzüglich 154,37 € pro Kind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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