Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2021 legt ab dem 1. Jänner 2021 Mindestsätze für die ergänzende Pension von Beamten fest, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/30/2020XXVII
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2021 legt ab dem 1. Jänner 2021 Mindestsätze für die ergänzende Pension von Beamten fest, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl.Schwerpunkte
- Einführung von Mindestsätzen für die Ergänzungszulage, die ab dem 1. Jänner 2021 gelten.
- Für verheiratete Beamte oder solche, die Unterhaltspflichten gegenüber früheren Ehegatten haben, beträgt die Basiszulage 1 578,36 €, zuzüglich 154,37 € pro Kind.
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