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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2020)
Verordnung vom 30.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Dezember 2020 die Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/30/2020XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Dezember 2020 die Hundertsätze fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.

Schwerpunkte

  • Zweck der Verordnung: Festlegung von Hundertsätzen zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete.
  • Rechtsgrundlage: Die Verordnung beruht auf den genannten Absätzen des Gehaltsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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