Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin fest. Lernende können zwischen einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei‑Spezialisierung wählen und erwerben ein breites Spektrum an rechtlichen, administrativen und digitalen Kompetenzen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin fest. Lernende können zwischen einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei‑Spezialisierung wählen und erwerben ein breites Spektrum an rechtlichen, administrativen und digitalen Kompetenzen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin wird als dreijähriger Schwerpunktlehrberuf eingeführt.
- Auszubildende können entweder in einer Rechtsanwaltskanzlei oder in einer Notariatskanzlei ausgebildet werden; beide Schwerpunkte dürfen nicht kombiniert werden.
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